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Familien mit Wohnsitz in der Stadt Schaffhausen und einem massgebenden steuerbaren Einkommen unter CHF 160'000 können Betreuungsgutscheine für die familien- und schulergänzende Betreuung beantragen. Die Höhe des Gutscheins richtet sich nach dem Einkommen und wird gemäss den Vorgaben der städtischen Verordnung berechnet. Weitere Informationen erhalten die Familien direkt bei der zuständigen Hausleitung oder der Kinder- und Jugendbetreuung der Stadt Schaffhausen.
Anspruch auf Betreuungsgutschriften hat, wer im Kanton Schaffhausen wohnt, berufstätig, in Ausbildung oder stellensuchend ist und die Kinder noch nicht schulpflichtig sind. Gerne klären wir Ihren Anspruch darauf ab. Fragen Sie auch hier bei der Hausleitung nach.